Kurzarbeit – und dann? Möglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise

Was tun, wenn die Bezugsdauer endet, die wirtschaftlichen Umstände aber keine Rückkehr aus der Kurzarbeit zulassen?

Die Situation annehmen und nach Lösungen suchen

Die Corona-Pandemie hat in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu Auftragsrückgang, Lieferkettenunterbrechungen und Umsatzeinbußen geführt. Dass die GroKo das Kurzarbeitergeld nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert hat, ist für viele Unternehmen ein Segen – immerhin geht es um ihre Existenz am Markt. Doch machen wir uns nichts vor: Auch trotz Verlängerung des Kurzarbeitergelds werden viele Unternehmen nicht darum herumkommen, sich nach Ablauf der Bezugsdauer von Personal trennen zu müssen. Es gilt also, sich der Krise zu stellen, die Situation anzunehmen und sich mit den möglichen Optionen nach der Kurzarbeit auseinanderzusetzen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Verschlechtert sich die finanzielle Lage von Unternehmen trotz Kurzarbeit weiter, ist ein Personalabbau in der Regel unvermeidbar. Doch Kündigungen sind nicht immer die einzige Option. Als wesentlich nachhaltiger erweist sich der Einsatz von Transferinstrumenten, für die Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen können. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass die vom Abbau betroffenen Mitarbeiter möglichst nahtlos eine neue Anschlussbeschäftigung finden. Durch Angebote zur Qualifizierung und beruflichen Neuorientierung soll die Beschäftigungsfähigkeit der vom Abbau betroffenen Mitarbeiter so verbessert werden, dass diese schnell eine Anschlussbeschäftigung finden. In Deutschland gibt es zwei Arten von Transferinstrumenten, die auch miteinander kombinierbar sind: die Transferagentur und die Transfergesellschaft.

Foto: Mikey Harris @unsplash.com

Die Unterschiede in Kürze

Bei einer Transferagentur sind die vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Mitarbeiter noch im Unternehmen angestellt und beziehen weiter ihr Gehalt. Sie nutzen ihre Kündigungsfrist, das heißt die Zeit bis zum Austrittstermin, für die berufliche Neuorientierung und Qualifizierung bei einem Dienstleister. Bei einer Transfergesellschaft wechseln die betroffenen Mitarbeiter zu einem Transferanbieter, der sie für maximal 12 Monate in ein befristetes Anstellungsverhältnis übernimmt. Der Transferanbieter betreut und unterstützt sie mit seinem Know-how bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, qualifiziert bei Bedarf nach und unterbreitet den gehenden Mitarbeitern Vermittlungsangebote. Richtig eingesetzt bieten diese Transferinstrumente sowohl für Unternehmen als auch für betroffene Mitarbeiter Vorteile: Die Unternehmen erhalten eine Förderung der BA und stärken ihr Image, indem sie Haltung zeigen und für die betroffenen Mitarbeiter Verantwortung übernehmen – was auch die bleibende Belegschaft positiv wahrnimmt. Die Gehenden wiederum profitieren von einer professionellen Unterstützung bei der Jobsuche, um schnell wieder eine Anstellung zu finden.

Welches Instrument passt für Ihr Unternehmen?

Die Transfergesellschaft ist wesentlich populärer als die Transferagentur. Allerdings ist sie relativ kostspielig für Unternehmen. Verantwortliche sollten sich die Frage stellen: Wie lange können wir uns eine Transfergesellschaft leisten? Denn: Transfergesellschaften finanzieren sich zwar bis zu 60 Prozent über das sogenannte Strukturkurzarbeitergeld, aber das Unternehmen muss immer noch knapp 40 Prozent zuzügliche der Beratungskosten für die Mitarbeiter in der Transfergesellschaft mittragen – in Krisenzeiten ein schweres Eisen, das es zu stemmen gilt.

Es gibt nur individuelle Wege

Transferagenturen sind also „auf dem Papier“ immer kostengünstiger als Transfergesellschaften: Die Fördermöglichkeiten sind deutlich höher, die Beratungskosten werden bis zu 50 Prozent von der BA finanziert. Doch Vorsicht: Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass jedes Unternehmen nun eine Transferagentur als Instrument für den Personalabbau wählen sollte. Es kommt immer auf die Einzelsituation des Unternehmens, die Branche, die Region und die Arbeitsmarktbedingung an.

Oftmals schätzen Verantwortliche den für sie idealen Weg nicht richtig ein. Sie schauen dann auf andere Unternehmen, die ein Transferinstrument erfolgreich eingesetzt haben – im Irrglauben, es Eins zu Eins auf das eigene Unternehmen übertragen zu können. Wir raten Entscheidungsträger, sich die Zeit zu nehmen, um eine passende, individuelle Lösung zu finden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!

Sie möchten mehr erfahren?

Im zweiten Teil unserer Reihe „Kurzarbeit – und dann?“ erklären wir Ihnen im Detail die Unterschiede zwischen einer Transferagentur und einer Transfergesellschaft.

Gerne sende wir Ihnen auf Anfrage auch unsere Broschüre „Transferinstrumente – Qualifizierung für den Arbeitsmarkt 4.0“ oder unser Whitepaper „Transferinstrumente – Rechtliche Grundlagen und Beantragung von Fördermitteln“. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an: info@personalumbau.de

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