Weiterbildung in der Kurzarbeit: Die unfreiwillige Freizeit sinnvoll nutzen

Trotz rückläufiger Zahlen befinden sich immer noch viele Menschen in Kurzarbeit. Um die vorübergehende Zeit des Arbeitsausfalls sinnvoll zu nutzen und fit für den Arbeitsmarkt zu bleiben, bieten sich Weiterbildungen als einzigartige Chance an  –  vor allem, weil der Gesetzgeber die Inanspruchnahme subventioniert und den Zugang derzeit stark erleichtert.

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Lebenslanges Lernen leicht gemacht

Bereits im Januar 2019 hat die Bundesregierung mit dem Qualifizierungschancengesetz auf die Notwendigkeit von lebenslangem Lernen im Berufsleben reagiert. Seitdem fördert sie Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen, um das Potenzial der Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen zu entwickeln.

Das bietet sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter*innen einzigartige Möglichkeiten:

  • Unternehmen investieren in die Qualifizierung ihrer Leute und stärken dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft und ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Mitarbeiter*innen bleiben auf dem neuesten Stand in ihrem Themenbereich, haben aber auch die Chance, sich in anderen Themen weiterzubilden  –  und stärken somit ihre Beschäftigungsfähigkeit (Employability) auf dem Arbeitsmarkt.

Ziel der Weiterbildungsförderung durch die Bundesregierung ist es, der fortschreitenden Digitalisierung und dem Strukturwandel adäquat zu begegnen und Engpassberufe zu fördern.

Um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitmarkt abzufedern, wurden im Mai 2020 mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz und im Januar 2021 mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz weitere Verordnungen erlassen, die das Qualifizierungschancengesetz erweitern und den Zugang zu geförderten Weiterbildungen in der Kurzarbeit erleichtern sollen. In einer zunehmend dynamischen Wirtschaftswelt ist es nur ratsam, diese Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Kurzarbeit und Weiterbildung

Kurzarbeit und Weiterbildung lassen sich also sehr gut miteinander vereinbaren. Entscheidende Anreize zur Durchführung von Qualifizierungen hat die Bundesregierung mit ihren Gesetzen geschaffen. Zu diesen zählen im Detail:

  • Erhöhung der Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eine Weiterbildung benötigt
  • Vereinfachung der Antragstellung durch Sammelanträge
  • Reduzierung der Mindestdauer von geförderten Weiterbildungen von 160 auf 120 Stunden
  • Anpassung von Zertifizierungsverfahren und Kostensätze, damit auch Weiterbildungsmaßnahmen mit geringeren Teilnehmerzahlen gefördert werden
  • Mindestens 50%ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag, sofern die Bildungsmaßnahme bestimmten Standards gerecht wird. Die Erstattung kann auf 100% erhöht werden. Seit Januar 2021 ist sie nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Förderung von Qualifizierung

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zudem müssen Weiterbildungen, die Mitarbeiter*innen schon vor der Kurzarbeit begonnen haben, nicht unterbrochen werden. Und auch wenn die Qualifizierungsmaßnahme erst nach der Kurzarbeit endet, kann sie unter bestimmten Bedingungen weiter bezuschusst werden. Natürlich sollte die Weiterbildung dann nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Ist das der Fall, raten wir Beschäftigten, sich mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen: Beispielsweise könnte dann eine zeitweise Freistellung vereinbart werden, bis die Weiterbildung abgeschlossen ist.

Die Chancen nutzen!

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihren Beschäftigten die Möglichkeit zur Weiterbildung nicht nur bieten, sondern auch gezielt fördern. Denn qualifizierte Mitarbeiter*innen sind das Zukunftskapital Ihres Unternehmens. Gleichzeitig möchten wir aber auch Mitarbeiter*innen in die Verantwortung nehmen, sich proaktiv um die eigene Beschäftigungsfähigkeit zu kümmern und sich über Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren. Verschwenden Sie die unfreiwillige Zeit des Lockdowns nicht, sondern rüsten Sie sich für die Zeit des Aufschwungs nach der Corona-Krise, denn der wird sicher kommen.

Inplacement-Begleiter und Weiterbildungsvermittler

Gern stehen wir Ihnen als Vermittler und Ratgeber zur Seite, denn wir kennen die regionalen Herausforderungen in Schleswig-Holstein und Hamburg ebenso wie die exzellenten Möglichkeiten der Weiterbildung und Förderung vor Ort. Wie wir Sie bei Fragen rund um Mitarbeiterqualifizierung unterstützen können, erfahren Sie auf unseren Leistungsseiten für Unternehmen und für Mitarbeiter.

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